Altersteilzeit – jobben als Senior

Altersteilzeit – So geht der Einstieg in die Rente ein bisschen smoother.
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Quelle: cottonbro studio/Pexels

Die Rente ruft …

So mancher merkt vielleicht nach der Verabschiedung aus dem Job, dem Unternehmen, in dem man lange Jahre gearbeitet hat, dass auf einmal irgendwas fehlt. Klar, nicht jeder sehnt sich direkt in den Job zurück – erst recht nicht in Vollzeit. Aber Routinen haben eben auch etwas Wohltuendes. Und der Schnitt von der Vollbeschäftigung zur ausufernden Freizeit ist manchmal doch etwas abrupt. Eine gute Option für einen entspannteren Übergang ist die Altersteilzeit. Wie das geregelt ist und was das heißt, erfährst Du in diesem Artikel.

Altersteilzeit – was ist das?

Bei der Altersteilzeit handelt es sich um eine Möglichkeit, die Arbeitszeit vor der Rente nach und nach reduzieren zu können. Dabei wird die Arbeitszeit maximal halbiert und das nun geringere Gehalt wieder vom Arbeitgeber aufgestockt. Der Arbeitgeber übernimmt übrigens in diesem Modell auch zusätzliche Rentenversicherungsbeiträge. Ziel vom Gesetzgeber ist, Arbeitnehmern einen leichteren Übergang in die Rente zu ermöglichen. Zusätzlich sollen Arbeitsplätze aber auch neu besetzt werden können – zum Beispiel mit Arbeitslosen oder frisch ausgelernten Azubis.

Altersteilzeit – diese Pflichten hat der Arbeitgeber

Der Arbeitgeber ist per Gesetz dazu verpflichtet, die frei gewordenen Stunden mit einer beschäftigungslos gemeldeten Person, einem Bezieher von Arbeitslosengeld II oder einem Arbeitnehmer nach Abschluss der Ausbildung zu besetzen. 

Im Grunde handelt es sich bei der Altersteilzeit um einen Teilzeitjob vor dem Eintritt in die Rente. Der Vorteil davon ist, dass Du die nun freie Zeit nutzen kannst, um Dir zu überlegen, was Dich in der Rente glücklich und zufrieden machen wird. Du kannst weiterhin jobben, um Routinen zu haben, Deine Rente aufzustocken und Kollegen zu treffen, ein Ehrenamt suchen, reisen oder ein Instrument lernen. Deiner Fantasie sollten dabei keine Grenzen gesetzt sein. Denn diese Zeit gehört nur Dir. Und Du solltest sie ausschließlich mit Beschäftigungen füllen, die Dir Freude machen.

Quelle: Vlada Karpovich/Pexels

Altersteilzeit – ab wann?

Ein sanfter Eintritt in die Rente – schön und gut. Aber wann kann ich die Altersteilzeitregelung überhaupt in Anspruch nehmen? Und welche Bedingungen gelten dafür überhaupt? Hier kommen alle Informationen, die Du brauchst.

Grundsätzlich gilt für die Altersteilzeit, dass der Beschäftigte das 55. Lebensjahr vollendet haben muss. Außerdem muss er innerhalb der letzten fünf Jahre mindestens an 1080 Kalendertagen sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein – im Sinne des Dritten Buches des Sozialgesetzbuches. Dabei werden auch Phasen mit Anspruch auf Arbeitslosengeld bzw. Arbeitslosengeld II berücksichtigt. Wenn diese Bedingungen erfüllt sind, wird mit dem Arbeitgeber eine Vereinbarung getroffen. Es gilt nun, verschiedene Dinge zu regeln: Ab wann soll die bisherige Arbeitszeit pro Woche auf die Hälfte reduziert werden? Wie hoch fällt dann noch das Gehalt aus? Und wer wird die andere Hälfte Deiner Arbeitszeit – und damit auch die anfallenden Aufgaben – übernehmen?

Bedingungen für Altersteilzeit im Überblick

  • ab dem 55. Lebensjahr
  • in den letzten fünf Jahren 1080 Kalendertage sozialversicherungspflichtig beschäftigt
  • Anspruch auf ALG/ALG II werden einberechnet

Es stellt sich außerdem die Frage, wie die Arbeitszeit eingeteilt werden soll. Nach dem Gleichverteilungsmodell wird die Arbeitszeit halbiert und über die gesamte verbleibende Zeit im Beschäftigtenverhältnis vor der Rente abgearbeitet. Arbeitnehmer und Arbeitgeber können gemeinsam darüber entscheiden, wie das geschehen soll, zum Beispiel projektgebunden oder ganz klassisch in Halbtagsarbeit. Beim Blockmodell arbeitest Du zunächst noch in Vollzeit, Dein Gehalt ist aber schon auf die Altersteilzeit angepasst. Du kannst Dir als Ausgleich immer wieder Freistellungsphasen nehmen, in denen Du weiterhin Dein Altersteilzeitgehalt beziehst.

Je nach Tätigkeit ist das eine oder andere Modell sinnvoller. Du kennst Deinen Beruf schließlich am Besten und kannst das gemeinsam mit Deinem Arbeitgeber abschätzen und besprechen. Am Ende muss keines der Modelle greifen, sondern eine Vereinbarung zwischen Deinem Arbeitgeber und Dir zustande kommen.

Quelle: Cottenbro studio/Pexels

Altersteilzeitgesetz

Die Altersteilzeit ist durch das Altersteilzeitgesetz – kurz: AltTZG – geregelt. Hier finden sich alle Bedingungen und Regelungen zu diesem Arbeitsmodell, schließlich geht die Altersteilzeit mit einigen Vorgaben für Arbeitnehmer und Arbeitgeber einher.

Hier findest du weitere Informationen:

Wie gesagt – ab 55 Jahren ist grundsätzlich möglich, in Altersteilzeit zu arbeiten. Einen Rechtsanspruch darauf gibt es allerdings nicht. Die Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber über Altersteilzeit erfolgt auf vollständig freiwilliger Basis. Sollte Dein Arbeitgeber sich nicht auf Altersteilzeit einlassen wollen, kannst Du immer noch versuchen, frühzeitig den Job zu wechseln, um einen kulanten Arbeitgeber zu finden. Das ist jedoch sehr aufwendig und die Erleichterung kurz vor der Rente auch nicht unbedingt wert. Es spielt übrigens keine Rolle, ob Deine Stelle vor der Arbeitsteilzeit auf Vollzeit oder eben Teilzeit angelegt war. Auch als Angestellter in Teilzeit kannst Du mit Deinem Arbeitgeber eine Altersteilzeit aushandeln.

Quelle: Anna Shvets/Pexels

Für die Altersteilzeit gibt es keine Mindestlaufzeit, das aufgestockte Teilzeitgehalt und die zusätzlichen Rentenbeiträge vom Arbeitgeber gibt es allerdings maximal sechs Jahre lang.

Wusstest Du schon …

dass seit 2010 leider die staatliche Förderung der Altersteilzeit durch die Bundesagentur für Arbeit entfällt? Wer vor dem 1. Januar 2010 seine Altersteilzeit angetreten hat, konnte davon noch profitieren.

Bei der deutschen Rentenversicherung kannst Du Dich übrigens individuell zum Thema beraten lassen und überlegen, ob sich Altersteilzeit für Dich lohnt oder ob Du dadurch eher mit finanziellen Einbußen planen müsstest. Je nach Situation kann es nämlich sein, dass Renteneinbußen auf Dich zukommen. Deswegen lohnt es sich, vorher alles einmal durchzurechnen, bevor Du Dich mit Deinem Arbeitgeber zu dem Thema zusammensetzt.

Fazit

Fassen wir noch einmal zusammen: Altersteilzeit kannst Du ab dem 55. Lebensjahr bei Deinem Arbeitgeber beantragen. Stimmt der zu, halbiert sich Deine Arbeitszeit, Dein Gehalt wird zwar auch insgesamt gesenkt, aber gemessen auf die Arbeitszeit, die Du dann tatsächlich ableistest, angehoben. Du gewinnst damit also Zeit für Dich und beziehst während Deiner Altersteilzeit ein höheres Gehalt. Der Vorteil der Altersteilzeit für Dich ist, dass Dein Übergang in die Rente etwas fließender verläuft und Dir schon vorher Gedanken darüber machen kannst, was Dich glücklich macht und womit Du Deine neu gewonnene Zeit füllen möchtest.


Hast Du auch demnächst vor, in Altersteilzeit zu gehen? Welche Erfahrungen, Tipps oder Gedanken hast Du dazu? Erzähl uns davon in den Kommentaren.

Eine Antwort

  1. Hallo Marie & Henry, super Thema! Ich selbst bin 1945iger Jahrgang und Steuerberaterin (mit Leib und Seele) :):):)
    Ich war schon früh selbstständig und habe in meinen “besten Jahren” viel gearbeitet. Je älter ich wurde, desto mehr hab eich die Arbeit reduziert aber ich habe nie ganz aufgehört. Heute habe ich “nur” noch drei Mandanten, aber ich möchte sie nicht missen, denn neben dem finanziellen Zubrot hält mich die Arbeit absolut fit trainiert mein Gehirn und ich fühle mich gebraucht und selbstständig.
    Herzliche Grüße eure Ingrid
    PS. Ich lese euer Magazin sehr gerne

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